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BGH, 06.02.2018 - 5 StR 592/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 46a StGB; § 46b StGB
Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren Geschädigten; Aufklärungshilfe (keine Auseinandersetzung des Tatgerichts mit der Richtigkeit der Angaben) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren durch eine Straftat Geschädigten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 365
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 592/17
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren durch eine Straftat Geschädigten voraus, dass hinsichtlich jedes Geschädigten eine Alternative des § 46a StGB erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439 mwN). - BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 592/17
Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht die Strafrahmenverschiebung nach §§ 46b, 49 Abs. 1 StGB gewährt hat, ohne sich eine Überzeugung von der Richtigkeit der Angaben des Angeklagten zur Mittäterschaft der von diesem benannten Person verschafft zu haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 166 f.;… Weber BtMG, 5. Aufl., § 31 Rn. 138;… MüKoStGB/Maier, 3. Aufl., § 46b Rn. 78 f., jeweils mwN). - BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93
Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg
Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 592/17
Das Landgericht war auch nicht gehalten, im Rahmen des § 46b StGB die Frage der Beteiligung dieser Person im Einzelnen aufzuklären (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1993 - 5 StR 20/93, NStZ 1993, 242;… Weber, aaO, § 31 Rn. 150;… MüKoStGB/Maier, aaO, § 46b Rn. 94, je mwN).
- BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19
Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung …
Zwar muss hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein, wenn durch eine Tat mehrere Opfer betroffen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 5 StR 592/17; Urteile vom 22. Juni 2017 - 4 StR 151/17, NStZ-RR 2017, 306, und vom 12. Januar 2012- 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439).